Charge / Chargierter

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Definition

Die Charge (frz.: Bürde eines Amtes) ist ein Vorstandsamt in einer Verbindung. Anzahl und die Bezeichnungen sind je nach Art der Verbindung unterschiedlich. Es gibt: Erstchargierter/Sprecher/Senior und "Vorstandsvorsitzender" als höchster Repräsentant einer Verbindung mit Richtlinienkompetenz bei der Gestaltung des Bundeslebens. Desweiteren: Consenior/Subsenior/Fechtwart/ Schriftführer/Schriftwart/Sekretär, Kassier/Quästor/Kassenwart und Fuxmajor. Als Amtskürzel werden Kreuze gebraucht: X für Senior, XX für Schriftwart, XXX für Kassenwart bzw. FM für Fuxmajor. Jedes Semester werden die Chargen durch den Convent neu besetzt. Der Amtsinhaber einer Charge wird als Chargierter bezeichnet. Als Chargieren wird das Auftreten von (meist) drei Mitgliedern einer Verbindung zu besonderen feierlichen Veranstaltungen, z.B. Stiftungsfest, im Vollwichs bezeichnet.