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Definition
Eine farbentragende waffenstudentische Korporation mit "Ehre, Freundschaft, Vaterland". Die Bezeichnung geht zurück auf die im späten Mittelalter erfolgten privaten Zusammenschlüssen von Studenten gleicher landschaftlicher Herkunft, die ihrerseits die Nationen fortsetzten, nach den die mittelalterlichen Universitäten offiziell geliedert waren. Die Landsmannschaften hatten im 17. und 18. Jahrhundert durch ihre Seniorenkonvente großen Einfluß obwohl sie von den Behörden immer wieder unterdrückt wurden. In der Auseinandersetzung mit den studentischen Orden (nach 1770) wurden sie zu straff gegliederten Korps. Die heutigen Landsmannschaften entstanden als neue Verbindungen ab 1840 in Göttingen, Leipzig und Halle. Sie vertraten gegenüber den Korps die Gleichberichtigung aller Studenten und lehnten die politische Betätigung der Burschenschaften ab. 1868 wurde in Kassel der Allgemeine Landsmannschaftenverband gegründet (seit 1872 Coburger Landsmannschafter-Convent [L.C], seit 1908 Deutsche Landsmannschaft [DL]). Die Alten Herren waren seit 1897 im Coburger AHLC (1907 Gesamtverband Alter Landsmannschafter e.V.) organisiert. Nach 1919 traten die Landsmannschaften der technischen Hochschulen, die seit 1867 bzw. 1907 einen eigenen Verband gebildet hatten, der DL bei. Von 1919 bis 1934 waren auch die östreichischen und sudetendeutschen Landsmannschaften Mitglieder der DL, die 1934 112 Landsmannschaften mit etwa 8200 Mitgliedern und 13900 Alten Herren umfassten. 1936 lösten sich die aktiven Bünde, 1938 der AltHerrenVerband. 1951 Gründung des Coburger Convents akademischer Landsmannschaften und Turnerschaften.