Kassenwart

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auch XXX

Definition

Der Kassenwart ist ein Chargenamt.

Der Kassenwart (XXX) ist in seinem Farbensemester für die finanziellen Belange der Aktivitas verantwortlich. Über ihn laufen die Einnahmen und Ausgaben der Aktivitas und er ist auch dafür zuständig, daß die Semesterbeiträge pünktlich gezahlt werden und eingehen.