Schriftwart

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auch XX

Definition

Der Schriftwart ist ein Chargenamt.

Der Schriftwart (XX) ist in seinem Farbensemester für den Schriftverkehr der Aktivitas verantwortlich. Er verschickt zum Beginn eines Semesters das Semesterprogramm, versendet die Einladungen zum Stiftungsfest, nimmt die Post anderer Verbindungen und darüber hinaus entgegen, liest und beantwortet sie dementsprechend.